Rückvergütungen

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Rückvergütung für fachärztliche Visiten

Mit Beschluss 450/2014 hat die Landesregierung Kriterien für die Vergütung im Rahmen der indirekten fachärztlichen Betreuung erlassen. Die Regelung sieht vor, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Bürgerinnen und Bürgern für jene Fachbereiche, in denen die Vormerkzeiten für nichtdringende Visiten die 60 Tage überschreiten, eine Vergütung in der Höhe von 50 € garantiert. Alle 3 Monate wird eine Liste der Fachgebiete erstellt bei denen die Vormerkzeiten die 60 Tage überschreiten. Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Liste der unterversorgten Bereiche, bei denen eine Rückerstattung von jeweils 50 € für jede private Visite gewährt wird.

Rückvergütung bei stationären chirurgischen Leistungen

Für in der Provinz Bozen ansässige und im Landesgesundheitsdienst eingetragene Bürger gibt es die Möglichkeit, abhängig vom Einkommen, bei Operationen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles der Kosten zu stellen. Informationen zu den Modalitäten und die für das Ansuchen erforderlichen Formulare erhalten Sie beim entsprechenden Landesamt. Gerne können wir Ihnen auch behilflich sein.
Um in den Genuss der Rückvergütung zu kommen, brauchen Sie eine entsprechende Einweisung vom Hausarzt.

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